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Au Pair LexikonAufgaben: Das Au Pair kümmert sich um die Kinderbetreuung und erledigt leichte Arbeiten im Haushalt (insgesamt bis zu 30h/Woche, maximal 6h/Tag). Die Gastfamilie verpflichtet sich, für das Au Pair entsprechend zu sorgen, ein eigenes, versperrbares Zimmer bereitzustellen und es nicht als billige Haushaltshilfe zu missbrauchen. Au Pair: "Au Pair" bedeutet "auf Gegenseitigkeit". Ein Au Pair ist eine junge Person, die in ein fremdes Land geht um dort die Landessprache und die dortigen Gepflogenheiten kennenzulernen. Im Gegenzug für Kost und Logis sowie weitere Leistungen kümmert sich das Au Pair um die Kinder der Gastfamilie und hilft etwas im Haushalt mit. Das Mindestalter für Au Pairs liegt bei 18 Jahren, ausser wenn sie aus einem EU/EWR-Land in ein anderes EU/EWR-Land gehen, dann dürfen auch Au Pairs ab 17 Jahren beschäftigt werden. Minderjährige brauchen eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Au Pair Agentur: Eine Au Pair Agentur beschäftigt sich mit der Vermittlung von Au Pairs an Gastfamilien. Ausserdem kümmert sich die Au Pair Agentur um die gesamte Abwicklung der Formalitäten und steht der Gastfamilie und dem Au Pair während des gesamten Zusammenlebens mit Rat und Tat zur Seite. Au Pair Visum: Das Visum, auch Sichtvermerk genannt, erlaubt den Aufenthalt in einem fremden Land bzw die Durchreise für einen bestimmten Zeitraum und ist eine Eintragung im Reisepass. Es gibt unterschiedliche Visa-Typen. Für einen längeren Aufenthalt ist oft eine Einladung notwendig ("Einladungspapiere"), damit ein Visum gewährt wird. Arbeitsamt: Das Arbeitsamt, seit 2004 "Bundesagentur für Arbeit" genannt, kümmert sich um Arbeitsverwaltung und Arbeitsförderung. Zu den Aufgaben des Arbeitsamtes zählen unter anderem Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, Zahlung von zB Arbeitslosengeld und Erteilung von Arbeitserlaubnissen. Arbeitserlaubnis: Eine Arbeitserlaubnis wird vom jeweils zuständigen Arbeitsamt ausgestellt, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, beispielsweise darf die Arbeitserlaubnis keine negativen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben. Ausländerbehörde: Die Ausländerbehörde wird auch Ausländeramt genannt und ist für zahlreiche Verwaltungsaufgaben die Ausländer betreffen zuständig. Botschaft: Eine Botschaft ist die diplomatische Vertretung eines Landes in einem anderen Land. Die Botschaft beschäftigt sich mit der Kontaktpflege und der Durchführung von Verwaltungsaufgaben. Das Gelände auf dem sich die Botschaft befindet ist meistens exterritoriales Gelände, das bedeutet dass das Land, in dem die Botschaft steht, kein Anrecht auf das Botschafts-Gelände hat. Das Botschafts-Gelände gehört dem Heimatland der Botschaft. Einladungspapiere: Einladungspapiere werden benötigt, wenn ein Visum für einen längeren Aufenthalt ausgestellt werden soll. Mit den Einladungspapieren bestätigt die Gastfamilie, dass sie finanziell und sozial in der Lage ist, das Au Pair ausreichend zu versorgen. Die betrifft zB Versorgung mit Wohnraum. Gastfamilie: Die Gastfamilie ist die Familie, die das Au Pair für eine bestimmte Zeit im Familienverband aufnimmt. Die Gastfamilie hat, genauso wie das Au Pair, Rechte und Pflichten. Beide Seiten müssen sich gleichermaßen bemühen, um die Zeit des gemeinsamen Lebens für alle Beteiligten so schön wie möglich zu gestalten. Versicherung: Es ist wichtig, dass das Au Pair auch beim Aufenthalt im Ausland versichert ist um im Krankheitsfall oder bei einem Unfall versorgt zu sein. Hierbei gibt es die Möglichkeit, dass das Au Pair bei den Eltern weiterhin mitversichert ist, eine eigene Krankenversicherung im Gastland oder eine spezielle Au Pair Versicherung abschließt. |
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